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Die Entscheide nach § 25 (Formulare A-E) werden automatisch anhand der Noten und Klauseln berechnet.
Formular A (§ 25 Abs. 2 SchUG): 1 "Nicht genügend" und Nichtberechtigung zum Aufsteigen (Schulschluss und nach 2 Wiederholungsprüfungen);
Formular B (§ 25 Abs. 1 SchUG): 2 oder mehr "Nicht genügend" (Schulschluss und nach 2 Wiederholungsprüfungen);
Formular C (§ 25 Abs. 2 SchUG): 1 "Nicht genügend" und Nichtberechtigung zum Aufsteigen nach 1 Wiederholungsprüfung;
Formular D: "Nicht beurteilt" in einem oder mehreren Gegenständen, "Nicht beurteilt" und "Nicht genügend" in einem oder mehreren Gegenständen;
Formular E: Nicht erfolgreicher Abschluss der letzten Schulstufe (Schulschluss und nach Wiederholungsprüfungen);
Schaltflächen:
Im unteren Bereich finden sie verschiedene Schaltflächen.
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