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Klausel | Schulart | Beschreibung | Berechnung |
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1 | MS, PTS | Wenn der Schüler die betreffende Schulstufe oder das betreffende Semester gemäß § 22 Abs. 2 lit. g bzw. § 22a Abs. 2 Z 8 des Schulunterrichtsgesetzes mit ausgezeichnetem Erfolg abgeschlossen hat. | Bei der Berechnung des ausgezeichneten Erfolges geht man zuerst von der Gesamtzahl der Pflichtgegenstände aus. Freigegenstände u. Pflichtgegenstände, von denen der Schüler befreit ist, zählen nicht. Daher gilt, wenn mindestens die Hälfte der Pflichtgegenstände mit „Sehr gut" und in den übrigen Pflichtgegenständen mit „Gut" beurteilt wurde, wobei Beurteilungen mit „Befriedigend" den ausgezeichneten Erfolg nicht hindern, wenn dafür gleich viele Beurteilungen mit „Sehr gut" über die Hälfte der Pflichtgegenstände hinaus vorliegen. |
1a | MS, PTS | Der Schüler hat die betreffende Schulstufe oder das betreffende Semester gemäß § 22 Abs. 2 lit. h bzw. § 22a Abs. 2 Z 9 des Schulunterrichtsgesetzes mit gutem Erfolg abgeschlossen. | |
2a | ASO, MS, PTS, VS | Bei Schüler die gemäß § 25 des Schulunterrichtsgesetzes zum Aufsteigen in die nächsthöhere Schulstufe berechtigt ist. | |
2b | ASO, MS, PTS, VS | Bei Schüler die gemäß § 25 des Schulunterrichtsgesetzes zum Aufsteigen in die nächsthöhere Schulstufe nicht berechtigt ist. | |
2c | ASO, VS | Für die Jahresinformation mit Aufstiegsberechtigung der 1. Schulstufe. | |
3 | ASO, MS, PTS, VS | Für Schüler die gemäß § 25 des Schulunterrichtsgesetzes die letzte Schulstufe der besuchten Schulart nicht erfolgreich abgeschlossen hat | |
4 | ASO, MS, PTS, VS | Klausel für Schüler die gemäß § 27 Abs. 1 des Schulunterrichtsgesetzes berechtigt ist, die betreffende Schulstufe zu wiederholen | |
5 | ASO, MS, PTS | Wenn der Schüler gemäß § 23 Abs. 1 des Schulunterrichtsgesetzes zur Ablegung einer Wiederholungsprüfung aus einem oder zwei Pflichtgegenständen berechtigt ist | |
9 | ASO, MS, PTS, VS | Bei Beendigung der allgemeinen Schulpflicht gemäß § 3 des Schulpflichtgesetzes 1985, BGBl. Nr. 76. | |
23 | ASO, MS | An der Mittelschule (6. und 7. Schulstufe) wird die Leistungsniveaugruppe im nächsten Schuljahr definiert. | |
EE | ASO, VS | Ist von der 1-4 Schulstufe (VS, ASO) automatisch bei SN und JZ ab der 5 St. NMS oder Sonderschulen kann die Klausel manuell hinzugefügt werden. |
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