...
Klausel | Schulart | Beschreibung | Berechnung |
---|---|---|---|
1 | MS, PTS | Wenn der Schüler die betreffende Schulstufe oder das betreffende Semester gemäß § 22 Abs. 2 lit. g bzw. § 22a Abs. 2 Z 8 des Schulunterrichtsgesetzes mit ausgezeichnetem Erfolg abgeschlossen hat. | Bei der Berechnung des ausgezeichneten Erfolges geht man zuerst von der Gesamtzahl der Pflichtgegenstände aus. Freigegenstände u. Pflichtgegenstände, von denen der Schüler befreit ist, zählen nicht. Aus dem Text ergibt sich somit, dass bei 7 „Sehr gut", 5 „Gut" und 1 „Befriedigend" kein ausgezeichneter Erfolg vorliegt, da die „Hälfte der Pflichtgegenstände" bei 13 Gegenständen 6,5 ist und der Schüler daher mit 7 „Sehr gut" nicht eine ganze Beurteilung mit „Sehr gut" über die Hälfte der Pflichtgegenstände hinaus aufzuweisen hat. Hingegen liegt ein ausgezeichneter Erfolg vor, wenn der Schüler bei 13 Pflichtgegenständen 7 „Sehr gut" und 6 „Gut" oder 8 „Sehr gut", 4 „Gut" und 1 „Befriedigend" oder 9 „Sehr gut", 2 „Gut" und 2 „Befriedigend" oder 10 „Sehr gut" und 3 „Befriedigend" hat. Hinweis: Wenn sich der Schüler in nur einem Fach in dem Leistungsniveau Standard befindet, kann ein ausgezeichneter Erfolg nicht mehr stattfinden. Auch bei einem Genügend kann kein ausgezeichneter Erfolg berechnet werden. Beispiele siehe folgende Seite: https://www.oepu.at/index.php/infos-a-z/2043-ausgez-erfolg |
1a | MS, PTS | Der Schüler hat die betreffende Schulstufe oder das betreffende Semester gemäß § 22 Abs. 2 lit. h bzw. § 22a Abs. 2 Z 9 des Schulunterrichtsgesetzes mit gutem Erfolg abgeschlossen. | Das Jahreszeugnis hat die Feststellung zu enthalten, dass der Schüler Der Schüler hat die Schulstufe mit gutem Erfolg abgeschlossen hat, wenn er in keinem Pflichtgegenstand schlechter als mit „Befriedigend" beurteilt worden ist und mindestens gleich viele Beurteilungen mit „Sehr gut" aufweist wie mit „Befriedigend". |
2a | ASO, MS, PTS, VS | Bei Schüler die gemäß § 25 des Schulunterrichtsgesetzes zum Aufsteigen in die nächsthöhere Schulstufe berechtigt ist. | |
2b | ASO, MS, PTS, VS | Bei Schüler die gemäß § 25 des Schulunterrichtsgesetzes zum Aufsteigen in die nächsthöhere Schulstufe nicht berechtigt ist. | |
2c | ASO, VS | Für die Jahresinformation mit Aufstiegsberechtigung der 1. Schulstufe. | |
3 | ASO, MS, PTS, VS | Für Schüler die gemäß § 25 des Schulunterrichtsgesetzes die letzte Schulstufe der besuchten Schulart nicht erfolgreich abgeschlossen hat | |
4 | ASO, MS, PTS, VS | Klausel für Schüler die gemäß § 27 Abs. 1 des Schulunterrichtsgesetzes berechtigt ist, die betreffende Schulstufe zu wiederholen | |
5 | ASO, MS, PTS | Wenn der Schüler gemäß § 23 Abs. 1 des Schulunterrichtsgesetzes zur Ablegung einer Wiederholungsprüfung aus einem oder zwei Pflichtgegenständen berechtigt ist | |
9 | ASO, MS, PTS, VS | Bei Beendigung der allgemeinen Schulpflicht gemäß § 3 des Schulpflichtgesetzes 1985, BGBl. Nr. 76. | |
23 | ASO, MS | An der Mittelschule (6. und 7. Schulstufe) wird die Leistungsniveaugruppe im nächsten Schuljahr definiert. | |
EE | ASO, VS | Ist von der 1-4 Schulstufe (VS, ASO) automatisch bei SN und JZ ab der 5 St. NMS oder Sonderschulen kann die Klausel manuell hinzugefügt werden. |
...