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Folgende Klausel werden automatisch errechnet im Zeugnisdruck eingefügt:

KlauselSchulartBedeutung
1

MS, PTS

Für Schüler mit ausgezeichneter Erfolg im Zeugnis.
1a

MS, PTS

Bei einem Guten Erfolg im Zeugnis.
2a

ASO, MS,

PTS, VS

Wenn der Schüler aufgrund der positiven Beurteilung zum Aufsteigen berechtigt ist.
2b

ASO, MS,

PTS, VS

Wenn der Schüler aufgrund der negativen Beurteilung nicht zum Aufsteigen berechtigt ist.
2cASO, VSAufstiegsberechtigung in der 1. Schulstufe.
3ASO, MS, PTS, VSNicht erfolgreicher Abschluss der letzten Schulstufe.
4ASO, MS, PTS, VSKlausel für die Berechtigung zur Wiederholung
5ASO, MS, PTSBerechtigung zur Wiederholungsprüfung anzutreten.
9ASO, MS, PTS, VSBei Beendigung der Schulpflicht.
23MSLeistungsniveaugruppe im nächsten Schuljahr.
EEASO, VSIst von der 1-4 Schulstufe (VS, ASO) automatisch bei SN und JZ ab der 5 St. NMS oder Sonderschulen kann die Klausel manuell hinzugefügt werden.


Folgende Klauseln können manuell im Zeugnisdruck hinzugefügt werden:

KlauselSchulartBedeutung
1bPTSwenn der Schüler nach erfolgreichem Abschluss der 7. Schulstufe der Volksschule oder der 3. Klasse der Mittelschule oder der 3. Klasse der allgemeinbildenden höheren Schule die Polytechnische Schule erfolgreich abgeschlossen hat
2c ASO, VS

Muss bei Kleinschulen (=niedrig organisierten Schulen) zum Teil manuell eingestellt werden. (Bsp.: In der 1 Klasse sind 1. u. 2. Schulstufe gemeinsam,
hier würde die automatische Klausel für Schüler der 2. Schulstufe eine Berechtigung zum Aufstieg in die 3. Schulstufe ergeben.)

3aPTS, VSWenn ein Schüler gemäß § 25 Abs. 1 letzter Satz des Schulunterrichtsgesetzes die letzte Schulstufe der besuchten Schulart erfolgreich abgeschlossen hat.
4aMS, PTS, VSFalls der Schüler gemäß § 27 Abs. 2 des Schulunterrichtsgesetzes berechtigt ist, die betreffende Schulstufe FREIWILLIG zu wiederholen.
6ASO, MS, PTSSobald der Schüler gemäß § 23 Abs. 4 des Schulunterrichtsgesetzes berechtigt ist, eine Wiederholungsprüfung aus einem oder zwei Freigegenständen abzulegen.
6aMSWird verwendet, wenn der Schüler gemäß § 23a des Schulunterrichtsgesetzes zur Ablegung einer Semesterprüfung berechtigt ist.
7ASO, MSDer Schüler hat gemäß § 32 des Schulunterrichtsgesetzes zulässige Höchstdauer des Schulbesuches überschritten. (§ 33 Abs. 2 lit. d des Schulunterrichtsgesetzes):
8VSWird nur dann gesetzt, wenn die Schulkonferenz der Volksschule gemäß § 40 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes, BGBl. Nr. 242/1962, feststellt,
dass der Schüler trotz einer Beurteilung in Deutsch, Lesen und (oder) Mathematik mit Befriedigend den Anforderungen der allgemeinbildenden höheren Schulen genügen wird.
10ASO, MS, PTS, VSIst nur dann relevant, wenn die Beurteilung des Schülers in einem Pflichtgegenstand wegen Befreiung von der Teilnahme an diesem
Pflichtgegenstand gemäß § 11 Abs. 6, Abs. 6a, Abs. 6b Z 3 oder Abs. 7 des Schulunterrichtsgesetzes oder gemäß § 23 des Schulpflichtgesetzes 1985 nicht möglich war.
11ASO, MS, PTS, VSBei Beurteilung in der Unterrichtssprache und der lebenden Fremdsprache gemäß § 18 Abs. 12 des Schulunterrichtsgesetzes.
12ASO, MS, PTS, VSRelevant, wenn sich der Schüler gemäß § 33 Abs. 2 lit. a des Schulunterrichtsgesetzes vom Schulbesuch abgemeldet hat.
15ASO, MS, PTS, VSBeim Eintritt der Rechtskraft des Ausschlussbescheides gemäß § 49 des Schulunterrichtsgesetzes (§ 33 Abs. 2 lit. e des Schulunterrichtsgesetzes).
16ASO, MS, PTS, VSWenn die Teilnahme an einer verbindlichen Übung gemäß § 11 Abs. 6 oder 6a des Schulunterrichtsgesetzes oder gemäß § 23 des Schulpflichtgesetzes 1985 befreit wurde. 
17ASO, MS, VSWird benötigt, wenn ein Schüler aufgrund von Nicht Genügend in einem Pflichtgegenstand trotzdem aufsteigen darf
§ 17
Für Schüler mit erhöhtem Förderbedarf.
18bPTSPTS: Schüler hat die Klasse/Schulstufe mit ausgezeichnetem Erfolg abgeschlossen.
18cPTSPTS: Schüler hat die Klasse/Schulstufe mit gutem Erfolg abgeschlossen.
19ASOWenn der Schüler einer Allgemeinen Sonderschule gemäß § 31c des Schulunterrichtsgesetzes in den Unterrichtsgegenständen Deutsch und (oder) Mathematik am Unterricht in der nächstniedrigeren oder nächsthöheren Schulstufe teilgenommen hat:
§22/11ASO, MS, PTS, VS

Ist für Schüler, die  in einem oder mehreren Pflichtgegenständen gemäß §22 Abs. 11 des Schulunterrichtsgesetz nicht beurteilt werden.

Im Falle des § 22 Abs. 11 letzter Satz des Schulunterrichtsgesetzes – ausgenommen beim Besuch einer Deutschförderklasse gemäß § 8h Abs. 2 des Schulorganisationsgesetzes – ist in die Schulbesuchsbestätigung folgender Vermerk aufzunehmen.

§23/2, §23/2MS, PTSDie gemäß § 23 Abs. 2 und Abs. 3 des Schulunterrichtsgesetzes in das Jahreszeugnis aufzunehmenden Vermerke sind vom Schulleiter der Schule, an der die Wiederholungsprüfung abgelegt wurde, sowie dem betreffenden Fachprüfer (den Fachprüfern) unter Anbringung des Rundsiegels der Schule zu fertigen.
§28/3PTSWenn ein Schüler in einem besonderen Förderprogramm nach einem schulautonomen Lehrplan beurteilt wurde.
ASOASO, MS, PTS, VSDiese Klausel ist NUR bei Ziffernnoten (Schulnachricht/Jahreszeugnis) zu setzen.
Die ASO Klausel wird verwendet um auf einen ASO Lehrplan bei einzelnen Fächer hinzuweisen. 
NMS(D)MSWenn das Fach Deutsch nach dem differenzierten Lehrplan der Hauptschule beurteilt.
NMS(M)MSWenn das Fach English nach dem differenzierten Lehrplan der Hauptschule beurteilt.
NMS(M)MSWenn das Fach Mathematik nach dem differenzierten Lehrplan der Hauptschule beurteilt.
NMS(GO)MSModellversuchsgenehmigung des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur das Recht auf den Besuch einer gymnasialen Oberstufe sowie einer berufsbildenden mittleren und höheren Schule
NMS(RGO)MSModellversuchsgenehmigung des Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur das Recht auf den Besuch einer gymnasialen Oberstufe (Realgymnasium) sowie einer berufsbildenden mittleren Schule
PSASO, PTSWenn ein alternativer Pflichtgegenstand oder alle alternativen Pflichtgegenstände 
PTSASO, PTSWenn ein Gegenstand nach PTS Lehrplan unterrichtet wurde.
VSASO, VSWird verwendet um Gegenstände, die mit dem Lehrplan für die Volksschulen unterrichtet werden, zu markieren.
Z1-Z3ASO, MS, PTS, VSLeere Klausel Zeilen zum selbst definieren/befüllen. 
Z4ASO, MS, PTS, VSSchüler/innen, die einer staatlich eingetragenen religiösen Bekenntnisgemeinschaft angehören und den Besuch eines externen Religionsunterrichts nachgewiesen, bekommen die Klause Z4, in der die genaue Bezeichnung der Bekenntnisgemeinschaft einzutragen ist. Die genauen Bezeichnungen dieser Bekenntnisgemeinschaften erhält man in e*SA im Zeugnismodul durch Drücken der Hilfe-Taste „F1“.
UMI 1 / UMI 2ASO, VSWird für die Umfassende Mündliche Information verwendet.
DFKLMS, PTS, VS

In der SB aller AOSDKu- Schüler/innen, den Schüler/innen, die eine (integrative) Deutschförderklasse besucht haben, muss eine der folgenden Klauseln dazu geschaltet werden:

DFKLw-nach dem Besuch des Wintersemesters
DFKLws-nach dem Besuch des Winter- und Sommersemesters
DFKLs-nach dem Besuch des Sommersemesters

Gesetzliche Informationen über die Klauseln und einzelnen Gesetzestexte finden Sie übrigens auch hier:

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10009680

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