bPK Übersicht
Schüler bPK
Mit Schuljahr 2025/26 dürfen bei der Übermittlung der Bildok anstelle von SVNR nur bereichsspezifische Personenkennzeichen(bPK) übermittelt werden.
Im Gegensatz zur SVNr. ist diese nicht einzugeben, sondern wird automatisch anhand der Schülerdaten ermittelt.
Nach der Erstlieferung der BD sollten fast alle Schüler eine bPK haben, bei einigen Fällen (Schreibweise des Namen, falsche Adresse,…) kann es sein, dass keine bPK
generiert werden kann. Hier werden die Schüler rot dargestellt und die Daten des Schülers müssen korrigiert werden.
Wenn die initiale Erstellung der bPK erfolgt ist, sollte das System in Zukunft automatisch funktionieren.
In der Schülerverwaltung bei dem Knotenpunkt Schüler gibt es den Unterpunkt bPK Übersicht. Über die Felder oben kann nach Schüler oder bPK Status gesucht werden. | |
bPK offen sollte nur nach dem Update 2025 angezeigt werden. Auch bei neu aufgenommenen Schülern kann dieser Status zu Beginn vorliegen. Sobald ein Schüler aber einer Klasse zugewiesen wurde, sollte der Status automatisch auf bPK wird beantragt geändert werden. | |
Wenn die bPK fehlerhaft ist, müssen Sie die Daten mit vorhandenen Daten (Geburtsurkunde, Meldezettel) vergleichen und abändern. | |
Danach wird der Status auf bPK wird beantragt gesetzt. | |
War die Beantragung erfolgreich, ändert sich der | |
Schüler mit Ersatzkennzeichen (EKZ) erhalten keine | |
Die bPK kann manuell beantragt werden. Dazu Rechtsklick bPK beantragen. | |
Um Datensätze von Erziehungsberechtigten und Schülerinnen und Schüler auch ohne Datenänderung liefern zu können (bei fehlerhafter Übermittlung trotz richtiger Daten in e*SA, Fehler in Fremdsystemen, Änderung von Ersatzkennzeichen auf SVNR), wurde die Funktion „Vormerkung automatische Personendatenaktualisierung“ eingeführt.
Über das Kontextmenü kann für ausgewählte Datensätze die Übermittlung für die nächtliche Lieferung an die Schnittstelle vorgemerkt werden. |
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Schülerkontakte bPK
Auf der zweiten Reg. Karte der bPK Übersicht befinden sich die Schülerkontakte.
Hier werden die Erziehungsberechtigten in das Schülerverzeichnis-Register (SV-REG) übermittelt und ein bereichsspezifisches Personenkennzeichen (bPK) ermittelt.
Dadurch können sich auch Erziehungsberechtigte am Bildungsportal anmelden (ID Austria oder Aktivierung eines Nutzerkontos über die in e*SA beim Kontakt hinterlegte E-Mail Adresse) und dort angebotene Services nutzen.
Bei der Übersicht der Schülerkontakte werden wie im Bild ersichtliche Daten angezeigt. Die initiale Übermittlung der Daten der Erziehungsberechtigten erfolgt automatisch bzw. wird zentral über die Bildungsdirektion organisiert.
Um Überlastungen im System zu verhindern, sollen Datenübermittlungen (bPK Anfrage senden) nicht durch die Schule erfolgen, sondern entweder automatisch vom System angestoßen (Status „wird beantragt“ nach Datenänderungen) oder durch die Bildungsdirektion initiiert werden.
Erst wenn (nach einigen Tagen) alle Daten zumindest einmal an die Schnittstelle übermittelt wurden, können einzelne Datensätze manuell an die Schnittstelle geschickt werden. | |
Vormerkungen von Datenlieferungen Sowohl bei den Schülerdaten als auch bei den Schülerkontaktdaten wurde eine zusätzliche Spalte „Vormerkung automatische Personendatenaktualisierung“ eingefügt. Unabhängig davon, ob die Daten der Schülerin/des Schülers oder der Erziehungsberechtigten geändert werden, werden immer alle Daten an die Schnittstelle geliefert. Mit dem Häkchen kann man nachvollziehen, dass Personendaten an das Schülerverwaltungsregister übermittelt werden, obwohl der bPK-Status „vorhanden“ lautet. | |
Durch einen Tooltip wird angezeigt, welche Schule die Personendatenaktualisierung gestartet hat (falls eine Schülerin/ein Schüler die Schule gewechselt hat). Es kann also auch eine Datenlieferung angezeigt werden, ohne dass man selbst Daten geändert hat. | |
Um Datensätze von Erziehungsberechtigten und Schülerinnen und Schüler auch ohne Datenänderung liefern zu können (bei fehlerhafter Übermittlung trotz richtiger Daten in e*SA, Fehler in Fremdsystemen, Änderung von Ersatzkennzeichen auf SVNR), wurde die Funktion „Vormerkung automatische Personendatenaktualisierung“ eingeführt.
Über das Kontextmenü kann für ausgewählte Datensätze die Übermittlung für die nächtliche Lieferung an die Schnittstelle vorgemerkt werden. |
Info:
Ob für einen Kontakt eine bPK ermittelt werden kann, hängt von der eindeutigen Zuordenbarkeit der Daten ab. Da es sich bei Erziehungsberechtigten um Kontaktdaten und nicht um Personaldaten handelt, fehlen wichtige Datenfelder, vor allem das Geburtsdatum! Wenn aus Namen und Adresse die Zuordnung zu einer Person im Melderegister nicht möglich ist, wird keine bPK ermittelt. Es werden daher nicht für alle Elterndaten bPKs möglich sein. Eltern denen keine bPK zugeordnet werden können im Bildungsportal auch keine Schul- oder Schülerdaten zugeordnet werden!