Ausbildungspflicht
Meldung Ausbildungspflicht (bis 18)
Nicht mehr schulpflichtige Schüler (=Schüler im 10, 11 oder 12 Besuchsjahr) müssen jeweils zu den Stichtagen 1. März, 10. Juni, und 10. November des Kalenderjahres,
(längstens binnen sieben Werktagen), an die Bundesanstalt Statistik geliefert werden.
Im Modul Reporting/Player steht Ihnen das Tool Ausbildungspflicht zur Verfügung.
Anleitung:
Markieren Sie den gewünschten Zeitbereich und klicken Sie auf Erstellen. Innerhalb weniger Sekunden wird die Meldung weggeschickt und die Zeile farbig dargestellt.
Folgende Meldungen können nach dem Erstellen erscheinen: | |
Leermeldung: Es wurden keine Zugänge oder Abgänge gefunden. | |
Hier wurden einige Schüler gefunden und geliefert. |
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Dieser Dialog erscheint, wenn für einen nicht aktiven Stichtag die Meldung erstellt wird. | |
In dieser Meldung wurden einige Schüler fehlerfrei geliefert (siehe Abgänge) und bei zumindest einem ein Fehler erkannt. Der fehlerhafte Schüler wird unten angezeigt. |