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Folgende Klauseln können manuell im Zeugnisdruck hinzugefügt werden:
Klausel | Bedeutung |
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2c | Muss bei Kleinschulen (=niedrig organisierten Schulen) zum Teil manuell eingestellt werden. (Bsp.: In der 1 Klasse sind 1. u. 2. Schulstufe gemeinsam, |
3a | Wenn ein Schüler gemäß § 25 Abs. 1 letzter Satz des Schulunterrichtsgesetzes die letzte Schulstufe der besuchten Schulart erfolgreich abgeschlossen hat. |
4a | Falls der Schüler gemäß § 27 Abs. 2 des Schulunterrichtsgesetzes berechtigt ist, die betreffende Schulstufe FREIWILLIG zu wiederholen. |
6 | Sobald der Schüler gemäß § 23 Abs. 4 des Schulunterrichtsgesetzes berechtigt ist, eine Wiederholungsprüfung aus einem oder zwei Freigegenständen abzulegen. |
6a | Wird verwendet, wenn der Schüler gemäß § 23a des Schulunterrichtsgesetzes zur Ablegung einer Semesterprüfung berechtigt ist: |
7 | Der Schüler hat gemäß § 32 des Schulunterrichtsgesetzes zulässige Höchstdauer des Schulbesuches überschritten. (§ 33 Abs. 2 lit. d des Schulunterrichtsgesetzes): |
8 | Wird nur dann gesetzt, wenn die Schulkonferenz der Volksschule gemäß § 40 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes, BGBl. Nr. 242/1962, feststellt, dass der Schüler trotz einer Beurteilung in Deutsch, Lesen und (oder) Mathematik mit Befriedigend den Anforderungen der allgemeinbildenden höheren Schulen genügen wird. |
10 | Ist nur dann relevant, wenn die Beurteilung des Schülers in einem Pflichtgegenstand wegen Befreiung von der Teilnahme an diesem Pflichtgegenstand gemäß § 11 Abs. 6, Abs. 6a, Abs. 6b Z 3 oder Abs. 7 des Schulunterrichtsgesetzes oder gemäß § 23 des Schulpflichtgesetzes 1985 nicht möglich war. |
11 | Bei Beurteilung in der Unterrichtssprache und der lebenden Fremdsprache gemäß § 18 Abs. 12 des Schulunterrichtsgesetzes. |
12 | Relevant, wenn sich der Schüler gemäß § 33 Abs. 2 lit. a des Schulunterrichtsgesetzes vom Schulbesuch abgemeldet hat. |
15 | Beim Eintritt der Rechtskraft des Ausschlussbescheides gemäß § 49 des Schulunterrichtsgesetzes (§ 33 Abs. 2 lit. e des Schulunterrichtsgesetzes). |
16 | Wenn die Teilnahme an einer verbindlichen Übung gemäß § 11 Abs. 6 oder 6a des Schulunterrichtsgesetzes oder gemäß § 23 des Schulpflichtgesetzes 1985 befreit wurde. |
17 | Wird benötigt, wenn ein Schüler aufgrund von Nicht Genügend in einem Pflichtgegenstand trotzdem aufsteigen darf |
§ 17 | Für Schüler mit erhöhtem Förderbedarf. |
§22/11 | Ist für Schüler, die in einem oder mehreren Pflichtgegenständen gemäß §22 Abs. 11 des Schulunterrichtsgesetz nicht beurteilt werden. |
ASO | Diese Klausel ist NUR bei Ziffernnoten (Schulnachricht/Jahreszeugnis) zu setzen. Die ASO Klausel wird verwendet um auf einen ASO Lehrplan bei einzelnen Fächer hinzuweisen. |
VS | Wird verwendet um Gegenstände, die mit dem Lehrplan für die Volksschulen unterrichtet werden, zu markieren. |
Z1-Z3 | Leere Klausel Zeilen zum selbst definieren/befüllen. |
Z4 | Schüler/innen, die einer staatlich eingetragenen religiösen Bekenntnisgemeinschaft angehören und den Besuch eines externen Religionsunterrichts nachgewiesen, bekommen die Klause Z4, in der die genaue Bezeichnung der Bekenntnisgemeinschaft einzutragen ist. Die genauen Bezeichnungen dieser Bekenntnisgemeinschaften erhält man in e*SA im Zeugnismodul durch Drücken der Hilfe-Taste „F1“. |
UMI 1 / UMI 2 | Wird für die Umfassende Mündliche Information verwendet. |
DFKL | In der SB aller AOSDKu- Schüler/innen, den Schüler/innen, die eine (integrative) Deutschförderklasse besucht haben, muss eine der folgenden Klauseln dazu geschaltet werden: DFKLw-nach dem Besuch des Wintersemesters |