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Folgende Klausel werden automatisch errechnet im Zeugnisdruck eingefügt:

1    Ausgezeichneter Erfolg
1a  Guter Erfolg
2a  Aufstiegsberechtigung
2b  Nicht berechtigt zum Aufsteigen
2c  Aufstiegsberechtigung auf der Schulstufe 1
3   Nicht erfolgreicher Abschluss der letzten Schulstufe
4   Wiederholungsberechtigung
5   Berechtigung zur Wiederholungsprüfung
9   Beendigung der Schulpflicht
23 Leistungs(niveau)gruppen im nächsten Schuljahr
EE Klausel EE ist von der 1-4 Schulstufe (VS, ASO) automatisch bei SN und JZ ab der 5 St. NMS oder Sonderschulen kann die Klausel manuell hinzugefügt werden.

Folgende Klauseln können manuell im Zeugnisdruck hinzugefügt werden:

KlauselBedeutung
2c 

Muss bei Kleinschulen (=niedrig organisierten Schulen) zum Teil manuell eingestellt werden. (Bsp.: In der 1 Klasse sind 1. u. 2. Schulstufe gemeinsam,
hier würde die automatische Klausel für Schüler der 2. Schulstufe eine Berechtigung zum Aufstieg in die 3. Schulstufe ergeben.)

3aWenn ein Schüler gemäß § 25 Abs. 1 letzter Satz des Schulunterrichtsgesetzes die letzte Schulstufe der besuchten Schulart erfolgreich abgeschlossen hat.
4aFalls der Schüler gemäß § 27 Abs. 2 des Schulunterrichtsgesetzes berechtigt ist, die betreffende Schulstufe FREIWILLIG zu wiederholen.
6Sobald der Schüler gemäß § 23 Abs. 4 des Schulunterrichtsgesetzes berechtigt ist, eine Wiederholungsprüfung aus einem oder zwei Freigegenständen abzulegen.
6aWird verwendet, wenn der Schüler gemäß § 23a des Schulunterrichtsgesetzes zur Ablegung einer Semesterprüfung berechtigt ist:
7Der Schüler hat gemäß § 32 des Schulunterrichtsgesetzes zulässige Höchstdauer des Schulbesuches überschritten. (§ 33 Abs. 2 lit. d des Schulunterrichtsgesetzes):
8Wird nur dann gesetzt, wenn die Schulkonferenz der Volksschule gemäß § 40 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes, BGBl. Nr. 242/1962, feststellt,
dass der Schüler trotz einer Beurteilung in Deutsch, Lesen und (oder) Mathematik mit Befriedigend den Anforderungen der allgemeinbildenden höheren Schulen genügen wird.
10Ist nur dann relevant, wenn die Beurteilung des Schülers in einem Pflichtgegenstand wegen Befreiung von der Teilnahme an diesem
Pflichtgegenstand gemäß § 11 Abs. 6, Abs. 6a, Abs. 6b Z 3 oder Abs. 7 des Schulunterrichtsgesetzes oder gemäß § 23 des Schulpflichtgesetzes 1985 nicht möglich war.
11Bei Beurteilung in der Unterrichtssprache und der lebenden Fremdsprache gemäß § 18 Abs. 12 des Schulunterrichtsgesetzes.
12Relevant, wenn sich der Schüler gemäß § 33 Abs. 2 lit. a des Schulunterrichtsgesetzes vom Schulbesuch abgemeldet hat.
15Beim Eintritt der Rechtskraft des Ausschlussbescheides gemäß § 49 des Schulunterrichtsgesetzes (§ 33 Abs. 2 lit. e des Schulunterrichtsgesetzes).
16Wenn die Teilnahme an einer verbindlichen Übung gemäß § 11 Abs. 6 oder 6a des Schulunterrichtsgesetzes oder gemäß § 23 des Schulpflichtgesetzes 1985 befreit wurde. 
17Wird benötigt, wenn ein Schüler aufgrund von Nicht Genügend in einem Pflichtgegenstand trotzdem aufsteigen darf
§ 17Für Schüler mit erhöhtem Förderbedarf.
§22/11Ist für Schüler, die  in einem oder mehreren Pflichtgegenständen gemäß §22 Abs. 11 des Schulunterrichtsgesetz nicht beurteilt werden.
ASODiese Klausel ist NUR bei Ziffernnoten (Schulnachricht/Jahreszeugnis) zu setzen.
Die ASO Klausel wird verwendet um auf einen ASO Lehrplan bei einzelnen Fächer hinzuweisen. 
VSWird verwendet um Gegenstände, die mit dem Lehrplan für die Volksschulen unterrichtet werden, zu markieren.
Z1-Z3Leere Klausel Zeilen zum selbst definieren/befüllen. 
Z4Schüler/innen, die einer staatlich eingetragenen religiösen Bekenntnisgemeinschaft angehören und den Besuch eines externen Religionsunterrichts nachgewiesen, bekommen die Klause Z4, in der die genaue Bezeichnung der Bekenntnisgemeinschaft einzutragen ist. Die genauen Bezeichnungen dieser Bekenntnisgemeinschaften erhält man in e*SA im Zeugnismodul durch Drücken der Hilfe-Taste „F1“.
UMI 1 / UMI 2Wird für die Umfassende Mündliche Information verwendet.
DFKL

In der SB aller AOSDKu- Schüler/innen, den Schüler/innen, die eine (integrative) Deutschförderklasse besucht haben, muss eine der folgenden Klauseln dazu geschaltet werden:

DFKLw-nach dem Besuch des Wintersemesters
DFKLws-nach dem Besuch des Winter- und Sommersemesters
DFKLs-nach dem Besuch des Sommersemesters

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