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Anmerkung:
Lt. Gesetz bekommen die Vorschüler/innen (ordentliche Schüler) keine Schulnachrichten aber ein Jahreszeugnis, in dem verbindliche Übungen in der Notenverwaltung mit
„Teilgenommen“ beurteilt werden!
Außerordentliche Vorschüler erhalten zum Jahresende eine Schulbesuchsbestätigung!
Siehe Notenart.