Vorschüler

Vorschulklassen:

Muss eine Vorschulklasse angelegt werden, wird diese natürlich im Ausbildungsprogramm/Schulstruktur erstellt.

Mit Rechtsklick auf Klasse erscheint Klasse anlegen.

Da die Schüler in dieser Klasse nicht die Pflichtgegenstände beurteilt bekommen, müssen die Verbindlichen Übungen zugewiesen werden!


VÜBG Bildnerisches Gestalten
VÜBSP Bewegung und Sport
VÜMF Mathematische Früherziehung
VÜRME Rhythmisch-musikalische Erziehung
VÜSB Sachbegegnung
VÜSM Singen und Musizieren
VÜSP Spiel
VÜSS Sprache und Sprechen Vorbereitung auf Lesen und Schreiben
VÜVE Verkehrserziehung
VÜWE Werkerziehung
 

Bei Bedarf UÜ für muttersprachlichen Unterricht!


Vorschulgruppen:

Bei integrativ geführten Vorschüler/inne/n muss eine Gruppe mit dem Namen G 0VS angelegt werden.

Mit Rechtsklick auf Gruppe erscheint Gruppe anlegen.

Auf der Registerkarte Fächer werden die folgenden
verbindlichen Übungen zugewiesen.

Auf der Registerkarte Typ werden alle Klassen zugewiesen,
die integrierte Vorschüler/innen haben.

Danach können die Schüler der 0. Schulstufe in diese Vorschulgruppe zugewiesen werden.

Bevor die Schüler in die Gruppe verwiesen werden, müssen sie aber im Klassenverband zurückgestuft werden.
Siehe Anleitung Schüler zurückstufen

Ist die Gruppenzuordnung gemacht, haben die Schüler nun die Fächer der 1. und der 0. Schulstufe. Daher sollten nun in der Fachzuordnung die Fächer der 1. Klasse nach links zu den (nicht zugewiesenen Fächern) verschoben werden. So scheinen in der Notenverwaltung nur die Fächer der Vorschulgruppe aktiv und bearbeitbar auf.


Anmerkung:
Lt. Gesetz bekommen die Vorschüler/innen (ordentliche Schüler) keine Schulnachrichten, aber ein Jahreszeugnis, in dem verbindliche Übungen in der Notenverwaltung mit
„Teilgenommen“ beurteilt werden! 

Außerordentliche Vorschüler erhalten zum Jahresende eine Schulbesuchsbestätigung!

Siehe Notenart