SPF Schüler
Der ASO Vermerk wird anhand des SPF Bescheids beim Schüler automatisch berechnet. (Schülerverwaltung, RK Bescheide/Entscheidungen)
Sollte hier ein Fach fehlen oder sonstiges, muss das von der BR korrigiert werden.
SPF Eintrag:
(SPF Einträge werden grundsätzlich von der Bildungsdirektion angelegt)In der Kopfzeile des Zeugnisses darf nur die Schulart und der Standort der Schule angeführt werden, welche die Schülerin bzw. der Schüler tatsächlich besucht.
Heißt z.B. Schüler aus einer Volksschule hat oben im Kopf trotzdem "Volksschule" stehen, auch wenn er in allen Gegenständen nach dem Lehrplan der ASO unterrichtet wird.Der ASO Vermerk wird NUR dann gedruckt, wenn dieser von der Schulart abweicht.
Ein SPF Sternchen gibt es nur für folgende Facharten:
Pflichtgegenstand
Alternativer Pflichtgegenstand
Verbindliche Übung
SPF in allen Gegenständen
Schulart | Vorschau |
|---|---|
Volksschule | Jahreszeugnis
Jahresinformation (HINWEIS: Früher wurde die Kennzeichnung ganz unten in der Fußzeile angezeigt, das wurde entfernt!) |
Mittelschule | Jahreszeugnis 6.SSt. (Mit LN) |
PTS | Jahreszeugnis |
ASO | Jahreszeugnis HINWEIS: im Kopf oben bleibt Sonderschule |
SPF in einzelnen Gegenständen:
Die Mischform z.B. "Mittelschule/Sonderschule" gibt es nicht mehr.
Bei vereinzelten SPFs wird im Zeugnisdruck nur z.B. "Mittelschule" oben ausgewiesen und bei den Fächern bzw. bei der Klausel genauer erläutert, welche davon mit verändertem LP unterrichtet werden.
Beispiel:
Bei einem SPF bei einzelnen Gegenständen, mit nächstniedriger Schulstufe soll die Klausel 19 hinzugefügt werden. (MANUELL!)
SPF im Verhalten:
Die Verhaltensnote SPF (im Zeugnisdruck) wurde aufgrund einer gesetzlichen Änderung mit dem Schuljahr 2018/2019 deaktiviert und steht somit in e*SA nicht mehr zur Verfügung.
Der Lehrplan wird nicht im Zeugnis angezeigt. (Z.B. für Erziehungsschwierige Kinder)
Lehrplan Förderschwerpunkt Kognitive Entwicklung:
Wird bei einem SPF Eintrag der Lehrplan Förderschwerpunkt Kognitive Entwicklung gesetzt, werden in der Notenverwaltung alle Fächer ausgegraut, die nicht mehr am Zeugnis stehen dürfen. Dazu zählen alle Pflichtgegenstände!
Außer Erreichter Entwicklungsstand (EES) und Religion bleiben beurteilbar.
Alle anderen Fächer können wie gewohnt beurteilt werden.
Wichtig: Das Fach Erreichter Entwicklungsstand EES muss dem Schüler entweder über die Klasse oder über die Gruppe zugewiesen werden.
Dieser Gegenstand wird in der Notenverwaltung verbal beurteilt.
Im Zeugnisdruck muss für diese Schüler das Formular Lehrplan Kognitive Entwicklung verwendet werden.